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Hausverwaltung im Kreis Wolfenbüttel

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Niedersachsen


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38162 Cremlingen Abbenrode, Cremlingen, Destedt, Gardessen, Hemkenrode, Hordorf, Klein Schöppenstedt, Schandelah, Schulenrode, Weddel
38170 Schöppenstedt Ampleben, Bansleben, Barnstorf, Berklingen, Eilum, Eitzum, Groß Dahlum, Groß Vahlberg, Klein Dahlum, Klein Vahlberg, Kneitlingen ...
38173 Sickte Apelnstedt, Dettum, Erkerode, Evessen, Gilzum, Hachum, Hötzum, Lucklum, Mönchevahlberg, Niedersickte, Obersickte ...
38271 Baddeckenstedt Baddeckenstedt, Binder, Groß Heere, Oelber am weißen Wege, Rhene, Wartjenstedt
38272 Burgdorf Berel, Burgdorf, Hohenassel, Nordassel, Westerlinde
38274 Elbe Groß Elbe, Gustedt, Klein Elbe
38275 Haverlah Haverlah, Steinlah
38300 Wolfenbüttel Juliusstadt, Linden, Stadtgebiet, Wendessen
38302 Wolfenbüttel Ahlum, Atzum, Juliusstadt, Salzdahlum, Stadtgebiet
38304 Wolfenbüttel Adersheim, Auguststadt, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Stadtgebiet
38312 Achim Achim, Bornum, Börßum, Cramme, Dorstadt, Groß Flöthe, Heiningen, Kalme, Klein Flöthe, Ohrum, Seinstedt
38315 Schladen Beuchte, Gielde, Hornburg, Isingerode, Schladen, Wehre, Werlaburgdorf
38319 Remlingen Groß Biewende, Klein Biewende, Remlingen
38321 Denkte Groß Denkte, Klein Denkte, Neindorf, Sottmar
38322 Hedeper Hedeper, Wetzleben
38324 Kissenbrück Hedwigsburg, Kissenbrück
38327 Semmenstedt Semmenstedt, Timmern
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Wolfenbüttel - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.