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Hausverwaltung in Hedersleben, Sangerhausen im Kreis Mansfeld-Südharz

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06295 Hedersleben Bischofrode, Bornstedt, Burgsdorf, Hedersleben, Kleinosterhausen, Oberrißdorf, Osterhausen, Polleben, Rothenschirmbach, Schmalzerode, Sittichenbach ...
06308 Klostermansfeld Benndorf, Klostermansfeld
06313 Ahlsdorf Ahlsdorf, Hergisdorf, Kreisfeld, Wimmelburg, Ziegelrode
06317 Seegebiet Mansfelder Land Amsdorf, Aseleben, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg, Lüttchendorf, Neehausen, Röblingen am See, Seeburg, Stedten, Wansleben am See
06343 Mansfeld Abberode, Annarode, Biesenrode, Braunschwende, Friesdorf, Gorenzen, Großörner, Hermerode, Mansfeld, Molmerswende, Möllendorf ...
06347 Gerbstedt Adendorf, Augsdorf, Bösenburg, Elben, Freist, Friedeburg, Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Heiligenthal, Helmsdorf, Hübitz ...
06456 Sandersleben Roda, Sandersleben
06526 Sangerhausen Breitenbach, Gonna, Grillenberg, Großleinungen, Hayda, Horla, Lengefeld, Meuserlengefeld, Morungen, Oberröblingen, Obersdorf ...
06528 Wallhausen Blankenheim, Brücken, Edersleben, Hackpfüffel, Hohlstedt, Klosterrode, Martinsrieth, Riethnordhausen, Wallhausen
06536 Berga Agnesdorf, Bennungen, Berga, Breitenstein, Breitungen, Bösenrode, Dietersdorf, Dittichenrode, Drebsdorf, Hainrode, Hayn ...
06537 Kelbra Kelbra, Sittendorf, Thürungen, Tilleda
06542 Allstedt Allstedt, Beyernaumburg, Einsdorf, Einzingen, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Klosternaundorf, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen ...
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Mansfeld-Südharz - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.