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Hausverwaltung im Kreis Halle

Infos zu Dr. Sandner GmbH

Dr. Sandner GmbH

Sternstraße 8
06108 Halle


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Sachsen-Anhalt


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06108 Halle (Saale) Altstadt, Giebichenstein, Innenstadt, Paulusviertel, Saaleaue
06110 Halle (Saale) Damaschkestraße, Gesundbrunnen, Innenstadt, Lutherplatz, Saaleaue
06112 Halle (Saale) Am Wasserturm, Büschdorf, Damaschkestraße, Diemitz, Dieselstraße, Freiimfelde, Innenstadt, Kanena-Bruckdorf, Lutherplatz
06114 Halle (Saale) Am Wasserturm, Giebichenstein, Innenstadt, Paulusviertel, Trotha
06116 Halle (Saale) Büschdorf, Dautzsch, Diemitz, Freiimfelde, Frohe Zukunft, Kanena-Bruckdorf, Reideburg
06118 Halle (Saale) Frohe Zukunft, Gottfried-Keller-Siedlung, Landrain, Mötzlich, Seeben, Tornau, Trotha
06120 Halle (Saale) Dölau, Heide Nord, Heide Süd, Kröllwitz, Lettin, Nördliche Neustadt
06122 Halle (Saale) Nietleben, Nördliche Neustadt, Saaleaue
06124 Halle (Saale) Saaleaue, Südliche Neustadt, Westliche Neustadt
06126 Halle (Saale) Nietleben, Nördliche Neustadt, Versorgungsgebiet, Westliche Neustadt
06128 Halle (Saale) Böllberg-Wörmlitz, Gesundbrunnen, Innenstadt, Silberhöhe, Südstadt
06130 Halle (Saale) Ammendorf-Beesen, Damaschkestraße, Dieselstraße, Südstadt
06132 Halle (Saale) Ammendorf-Beesen, Planena, Radewell-Osendorf, Silberhöhe

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Halle - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.