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Hausverwaltung in Neuruppin, Wittstock/Dosse im Kreis Ostprignitz-Ruppin

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16816 Neuruppin Buskow, Neuruppin, Nietwerder
16818 Märkisch Linden Albertinenhof, Altfriesack, Basdorf, Braunsberg, Buchenhaus, Dabergotz, Darritz, Darsikow, Deutschhof, Dreibrück, Frankendorf ...
16827 Alt Ruppin Alt Ruppin, Krangen, Molchow, Zermützel, Zippelsförde
16831 Rheinsberg Berkholzofen, Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Rheinshagen, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen
16833 Fehrbellin Betzin, Brunne, Dechtow, Fehrbellin, Fredenhorst, Hakenberg, Karwesee, Königshorst, Lentzke, Linum, Lobeofsund ...
16835 Lindow (Mark) Banzendorf, Dierberg, Herzberg, Hindenberg, Keller, Klosterheide, Lindow (Mark), Rüthnick, Schönberg, Seebeck, Strubensee ...
16837 Alt Lutterow Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Heimland, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Repente, Wallitz
16866 Kyritz Barenthin, Beckenthin, Berlitt, Bork, Brüsenhagen, Bärensprung, Dannenwalde, Demerthin, Drewen, Döllen, Friedheim ...
16868 Wusterhausen Bantikow, Wusterhausen
16909 Wittstock/Dosse Babitz, Berlinchen, Biesen, Blandikow, Blesendorf, Christdorf, Dossow, Dranse, Fretzdorf, Freyenstein, Gadow ...
16928 Pritzwalk Alt Krüssow, Baek, Beveringen, Biesterholz, Birkenfelde, Blumenthal, Boddin, Breitenfeld, Brünkendorf, Buchholz, Buchhorst ...
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Ostprignitz-Ruppin - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.