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Hausverwaltung in Schwedt, Templin im Kreis Uckermark

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16278 Angermünde Altkünkendorf, Angermünde, Biesenbrow, Bruchhagen, Bölkendorf, Crussow, Dobberzin, Felchow, Flemsdorf, Frauenhagen, Friedrichsfelde ...
16303 Schwedt Am Waldrand, Blumenhagen, Criewen, Gatow, Heinersdorf, Hohenfelde, Kastanienallee, Kummerow, Kunow, Neue Zeit, Stendell ...
16306 Woltersdorf Berkholz, Biesendahlshof, Blumberg, Briest, Casekow, Fredersdorf, Golm, Groß Pinnow, Hohenselchow, Jamikow, Luckow-Petershagen ...
16307 Gartz (Oder) Friedrichsthal, Gartz (Oder), Geesow, Hohenreinkendorf, Mescherin, Neurochlitz, Radekow, Rosow, Schönfeld, Staffelde, Tantow
17268 Templin Ahrensdorf, Berkholz, Beutel, Blankensee, Boisterfelde, Boitzenburg, Buchenhain, Densow, Egarsee, Flieth-Stegelitz, Funkenhagen ...
17279 Lychen Beenz, Küstrinchen, Lychen, Retzow, Rutenberg, Tangersdorf, Türkshof
17291 Prenzlau Alexanderhof, Arendsee, Augustenfelde, Augustfelde, Basedow, Beenz, Bertikow, Bietikow, Blankenburg, Blindow, Bülowssiege ...
17337 Uckerland Amalienhof, Bandelow, Dolgen, Fahrenholz, Gneisenau, Groß Luckow, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Jahnkeshof, Karlstein ...
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Uckermark - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.