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Hausverwaltung in Senftenberg, Lübbenau/Spreewald im Kreis Oberspreewald-Lausitz

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01945 Ruhland Arnsdorf, Biehlen, Frauendorf, Grünewald, Guteborn, Hermsdorf, Hohenbocka, Jannowitz, Kroppen, Lindenau, Lipsa ...
01968 Senftenberg Brieske, Großkoschen, Hörlitz, Kleinkoschen, Niemtsch, Sedlitz, Senftenberg
01979 Lauchhammer Grünewalde, Kostebrau, Lauchhammer
01983 Großräschen Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Großräschen, Saalhausen, Wormlage, Woschkow
01990 Ortrand Frauwalde, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Ortrand
01994 Schipkau Annahütte, Drochow, Meuro, Raststätte Freienhufen
03103 Neupetershain Bahnsdorf, Geisendorf, Lindchen, Lubochow, Neupetershain, Neupetershain Nord, Ressen
03205 Calau Bolschwitz, Bronkow, Buckow, Cabel, Calau, Craupe, Erlenau, Gollmitz, Groß Jehser, Groß Mehßow, Kalkwitz ...
03222 Lübbenau/Spreewald Bischdorf, Boblitz, Eisdorf, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Kittlitz, Klein Beuchow, Klein Klessow ...
03226 Vetschau Belten, Briesen, Dubrau, Gahlen, Göritz, Jehschen, Koßwig, Laasow, Lobendorf, Missen, Naundorf ...
03229 Altdöbern Altdöbern, Buchwäldchen, Chransdorf, Gosda, Muckwar, Peitzendorf, Pritzen, Ranzow, Reddern, Schöllnitz
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Oberspreewald-Lausitz - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.