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Hausverwaltung in Spremberg, Forst (Lausitz) im Kreis Spree-Neiße

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03096 Burg (Spreewald) Brahmow, Briesen, Burg, Dissen, Fehrow, Guhrow, Müschen, Ruben, Schmogrow, Striesow, Werben
03099 Kolkwitz Babow, Brodtkowitz, Dahlitz, Eichow, Glinzig, Gulben, Hänchen, Kackrow, Klein Gaglow, Kolkwitz, Krieschow ...
03116 Drebkau Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus, Siewisch
03119 Welzow Proschim, Welzow
03130 Spremberg Bloischdorf, Bohsdorf, Bühlow, Friedrichshain, Graustein, Groß Luja, Haidemühl, Horlitza, Hornow, Jämlitz, Klein Düben ...
03149 Forst (Lausitz) Bademeusel, Bohrau, Briesnig, Dubrau, Forst-Stadt, Gahry, Gosda, Groß Jamno, Groß Schacksdorf, Jethe, Klein Bademeusel ...
03159 Döbern Döbern, Groß Kölzig, Jerischke, Jocksdorf, Klein Kölzig, Preschen
03172 Guben Atterwasch, Bresinchen, Bärenklau, Deulowitz, Grabko, Grano, Grießen, Groß Drewitz, Groß Gastrose, Guben, Kerkwitz ...
03185 Peitz Bärenbrück, Cottbuser Vorstadt, Drachhausen, Drehnow, Drehnower Vorstadt, Grötsch, Gubener-Vorstadt, Heinersbrück, Malxebogen, Maust, Neuendorf ...
03197 Jänschwalde Drewitz, Jänschwalde, Jänschwalde Ost
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Spree-Neiße - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.