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Hausverwaltung in Spremberg, Forst (Lausitz) im Kreis Spree-Neiße

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03096 Burg (Spreewald) Brahmow, Briesen, Burg, Dissen, Fehrow, Guhrow, Müschen, Ruben, Schmogrow, Striesow, Werben
03099 Kolkwitz Babow, Brodtkowitz, Dahlitz, Eichow, Glinzig, Gulben, Hänchen, Kackrow, Klein Gaglow, Kolkwitz, Krieschow ...
03116 Drebkau Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus, Siewisch
03119 Welzow Proschim, Welzow
03130 Spremberg Bloischdorf, Bohsdorf, Bühlow, Friedrichshain, Graustein, Groß Luja, Haidemühl, Horlitza, Hornow, Jämlitz, Klein Düben ...
03149 Forst (Lausitz) Bademeusel, Bohrau, Briesnig, Dubrau, Forst-Stadt, Gahry, Gosda, Groß Jamno, Groß Schacksdorf, Jethe, Klein Bademeusel ...
03159 Döbern Döbern, Groß Kölzig, Jerischke, Jocksdorf, Klein Kölzig, Preschen
03172 Guben Atterwasch, Bresinchen, Bärenklau, Deulowitz, Grabko, Grano, Grießen, Groß Drewitz, Groß Gastrose, Guben, Kerkwitz ...
03185 Peitz Bärenbrück, Cottbuser Vorstadt, Drachhausen, Drehnow, Drehnower Vorstadt, Grötsch, Gubener-Vorstadt, Heinersbrück, Malxebogen, Maust, Neuendorf ...
03197 Jänschwalde Drewitz, Jänschwalde, Jänschwalde Ost
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Spree-Neiße - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.